Mietvertrag
-Muster-
über die Anmietung einer Ferienwohnung
zwischen:
Barbara
Hintz – nachfolgend: Vermieter – und
–
nachfolgend: Mieter –
§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel
Der Vermieter vermietet an den
Mieter folgende Unterkunft:
Ferienwohnung „Fischers Hus“ Mühlenstr. 1a, 24376 Hasselberg
für insgesamt 4 Personen und
Haustiere nach Absprache
Das Mietobjekt ist ein
Nichtraucherobjekt.
Mit der Anzahlung akzeptiert der
Mieter den Mietvertrag und die Hausordnung.
Das
Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert und wird mit der
Ausstattung wie auf der Homepage: http://fischers-hus.blogspot.de/p/ausstattung.html beschrieben vermietet. Küchen-und Badwäsche, Nebenkosten, W-lan und die Endreinigung, sind im Preis enthalten.
Der
Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer die folgenden Einrichtungen zu
benutzen: Ferienwohnung 1. OG, PKW- Stellplatz, Gartenterrasse, Liegewiese,
Fahrradschuppen.
Der Mieter erhält für die Dauer der
Mietzeit Haustür-/Wohnungsschlüssel.
§ 2 Mietzeit, An-und
Abreise
Das
Mietobjekt wird für die Zeit vom x an den Mieter vermietet.
Die
Anreise erfolgt ab 15 Uhr. Die Abreise erfolgt bis 10 Uhr.
Nach
Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem
ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter/Verwalter zu übergeben und den/die
Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen.
§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise
(1) Der Mietpreis beträgt pro Übernachtung vom
x
pro Nacht. Für die Dauer der
Mietzeit also x inkl.
aller Nebenkosten
.(2) Der Betrag ist wie folgt zu entrichten:
25%
Anzahlung innerhalb von 7 Tagen ab Buchungsbestätigung also x
x
€ sind mit der Restzahlung zu überweisen / vor
Ort bei Anreise zu entrichten.
(3) Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr
als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere
Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
§ 4 Stornierung und
Aufenthaltsabbruch
(1) Storniert (kündigt) der Mieter den
Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den
Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter
Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten
(ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige
Vermietung nicht möglich ist: Stornierung:
Bis 60 Tage vor dem geplanten Anreisedatum werden alle Zahlungen zurückerstattet.
Bis 30 Tage vor dem geplanten Anreisedatum werden 50% des Mietpreises
zurückerstattet. Ab 30 Tage vor der geplanten Anreise muss der volle Mietpreis
bezahlt werden. Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig
zu vermieten.
(2) Der Mieter kann jederzeit einen
geringeren Schaden nachweisen.
(3) Bricht der Mieter den Aufenthalt
vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
(4) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur
schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem
Vermieter.
§ 5 Haftung und Pflichten des
Mieters
(1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel
und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln.
Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur
Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des
Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn
oder ihn begleitende Personen.
(2) Mängel, die bei Übernahme des
Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter
unverzüglich in geeigneter Form zu melden.
(3) Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt
ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter gestattet.
(4) Hausordnung: Der Mieter verpflichtet sich,
sich an die Hausordnung zu halten. Diese befindet sich im Mietobjekt.
§ 6 Schriftform, Salvatorische
Klausel
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses
Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser
Schriftformklausel.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses
Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss
unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren
Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die
Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt
haben. Für den Fall, dass Sie mit einer Person, die nicht in Ihrem Land wohnt,
den Vertrag schließen.
(3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
Bobeck,
den
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Unterschrift
Mieter Unterschrift Vermieter
Anschrift
Mieter:
Name,
Vorname:_________________________________________________________________
Straße:_________________________________________________________________________
Wohnort:________________________________________________________________________