Mietvertrag

Mietvertrag

 -Muster-

über die Anmietung einer Ferienwohnung


zwischen:

Barbara Hintz – nachfolgend: Vermieter – und

– nachfolgend: Mieter –

 

§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel

Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkunft:

Ferienwohnung „Fischers Hus“  Mühlenstr. 1a, 24376 Hasselberg

für insgesamt 4 Personen und Haustiere nach Absprache

Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt.

Mit der Anzahlung akzeptiert der Mieter den Mietvertrag und die Hausordnung.

 

Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert und wird mit der Ausstattung wie auf der Homepage: http://fischers-hus.blogspot.de/p/ausstattung.html beschrieben vermietet. Küchen-und Badwäsche, Nebenkosten, W-lan und die Endreinigung, sind im Preis enthalten.

Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer die folgenden Einrichtungen zu benutzen: Ferienwohnung 1. OG, PKW- Stellplatz, Gartenterrasse, Liegewiese, Fahrradschuppen.

Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit Haustür-/Wohnungsschlüssel.

 

§ 2 Mietzeit, An-und Abreise

Das Mietobjekt wird für die Zeit vom x  an den Mieter vermietet.

Die Anreise erfolgt ab 15 Uhr. Die Abreise erfolgt bis 10 Uhr.


Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter/Verwalter zu übergeben und den/die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen.

 § 3 Mietpreis und Zahlungsweise

(1)        Der Mietpreis beträgt pro Übernachtung vom  x

pro Nacht.  Für die Dauer der Mietzeit also x   inkl. aller Nebenkosten

.(2)       Der Betrag ist wie folgt zu entrichten:

25% Anzahlung innerhalb von 7 Tagen ab Buchungsbestätigung also x

x €  sind mit der Restzahlung zu überweisen / vor Ort bei Anreise zu entrichten.

(3)        Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch

(1)        Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist: Stornierung: Bis 60 Tage vor dem geplanten Anreisedatum werden alle Zahlungen zurückerstattet. Bis 30 Tage vor dem geplanten Anreisedatum werden 50% des Mietpreises zurückerstattet. Ab 30 Tage vor der geplanten Anreise muss der volle Mietpreis bezahlt werden. Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

(2)        Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.

(3)        Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

(4)        Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

 

§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters

(1)        Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.

(2)        Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.

(3)        Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter gestattet.

(4)        Hausordnung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Diese befindet sich im Mietobjekt.

§ 6 Schriftform, Salvatorische Klausel

(1)        Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

(2)        Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Für den Fall, dass Sie mit einer Person, die nicht in Ihrem Land wohnt, den Vertrag schließen.

(3)        Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Bobeck, den

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Ort, Datum

 

 

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Unterschrift Mieter                                                                  Unterschrift Vermieter

 

 

Anschrift Mieter:

 

Name, Vorname:_________________________________________________________________

 

Straße:_________________________________________________________________________

 

Wohnort:________________________________________________________________________